Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Pandemie werden vorerst bis zum 31. März 2022 verlängert, d. h. es besteht weiterhin die Möglichkeit bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld zu beziehen, wobei ausreicht dass ein Zehntel der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen ist, auch Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen und ein Zuverdienst […]

Nach oben