Neues BGB-Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen: Mangelbegriff geändert, Verbraucherrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Dienstleistungen gestärkt

Ab 1. Januar 2022 gibt es wichtige Änderungen im BGB. Das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ tritt in Kraft (BGBl. 2021, Teil I Nr. 37, S. 2133 ff.). Es hat eine größere Bedeutung als man zunächst unterstellen könnte: Immer mehr […]