Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – womit sich Unternehmen derzeit befassen müssen

Der Schutz von Menschenrechten sowie umweltbezogenen Aspekten, deren Verletzung zu Menschrechtsverletzungen führen kann, steht im Mittelpunkt des deutschen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Inkrafttreten und Anwendungsbereich

Das Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 ArbeitnehmerInnen („Arbeitnehmer“) […]