Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 eine Fortentwicklung im Vertragsrecht verabschiedet, mit der zahlreiche Bestimmungen des BGB geändert und in das BGB neu eingeführt werden. Sie nimmt auf alle ab 1.1.2018 neu geschlossenen Verträge Einfluss, die eine Beauftragung von Bauleistungen, handwerklichen Leistungen, auch über die Instandhaltung von Bauwerken, Architekten- und […]