Verwaltungsgerichte kippen 800 m² Regelung für Einzelhandel
Das VG Hamburg hat mit Beschluss vom 21.04.2020 die Corona-VO des Landes Hamburg für unverhältnismäßig erklärt, soweit sie anordnet, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² öffnen dürfen.
Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die Corona-VO des Landes Hamburg in § 32 Satz 1 und 2 […]