Kein Anspruch auf Homeoffice
Auch der Bedarf der häuslichen Kinderbetreuung wegen geschlossener Schulen und Kindergärten oder schlicht die Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus berechtigen Arbeitnehmer nicht dazu, zu Hause zu bleiben. Das eigenmächtig vom Arbeitnehmer entschiedene Homeoffice kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Ohne Einigung zwischen den Arbeitsvertragsparteien ist […]