Reform des Bauvertragsrechts und weitere Änderungen im Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht treten am 1.1.2018 in Kraft

Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 eine Fortentwicklung im Vertragsrecht verabschiedet, mit der zahlreiche Bestimmungen des BGB geändert und in das BGB neu eingeführt werden. Sie nimmt auf alle ab 1.1.2018 neu geschlossenen Verträge Einfluss, die eine Beauftragung von Bauleistungen, handwerklichen Leistungen, auch über die Instandhaltung von Bauwerken, Architekten- und […]

Reform des Bauvertragsrechts und weitere Änderungen im Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht treten am 1.1.2018 in Kraft2017-10-30T16:46:37+01:00

Wer als Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet, nimmt nicht ab

Resultierend aus der Durchführung von Bauleistungen steht dem Auftragnehmer nach den werkvertraglichen Bestimmungen ein Anspruch auf Vergütung erst zu, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt.

Diese kann nach den gesetzlichen Bestimmungen formlos erklärt werden, muss aber inhaltlich so lauten, dass der Auftraggeber die Leistungen als im Wesentlichen vertragskonform bestätigt. […]

Wer als Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet, nimmt nicht ab2017-02-01T15:00:37+01:00
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